Allgemeine Mietvertragsbedingungen
1. Beschreibung des Mietobjektes
Es handelt sich bei dem Mietobjekt um eine ca. 58 m² große Ferienwohnung. Die Wohnung bietet 2 Schlafräume, einen Wohnraum mit Küchenzeile, ein Duschbad, Flur, Balkon und einen Pkw-Stellplatz.
Die Wohnung ist für 4 Personen ausgestattet. Die Küchenzeile beinhaltet Kühlschrank mit Gefrierfach, Spülmaschine, Herd mit Ceranfeld und Backofen, Mikrowelle, Wasserkocher, Kaffeemaschine und Toaster. In der Wohnung stehen u.a. ein Kinderhochstuhl, ein Kinderreisebett, ein Smart-TV, eine Stereo-Anlage und kostenloser WLAN-Anschluss zur Verfügung.
Vom Mieter mitgebrachte Fahrräder können im abschließbarem Fahrradschuppen, der zum Gesamtobjekt gehört, abgestellt werden.
Zum Mietobjekt gehört ein Kinderspielplatz, der auf eigene Gefahr genutzt werden darf.
Von April bis Anfang Oktober steht Ihnen ein Strandkorb am Hooksieler Strand kostenlos zur Verfügung.
2. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben, dem Vermieter zugegangen und die Anzahlung geleistet worden ist. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages wird mit Vertragsabschluss sofort fällig und ist auf unten angegebenes Konto zu überweisen. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Mietbeginn fällig. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 4 Wochen ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsabschluss zu überweisen.
Gerät der Mieter mit der Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Die Ferienwohnung darf nur mit einer maximalen Anzahl von 4 Personen belegt werden.
Zu der Ferienwohnung gehört der Pkw-Stellplatz Nr. 6, der dem Mieter, während der vereinbarten Mietzeit, direkt am Haus, zur Verfügung steht.
3. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für Strom, Heizung, Wasser u. ä. enthalten.
Für die Endreinigung werden Reinigungskosten in Höhe von 60,00 € erhoben.
Je Hund werden zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 15,00 € fällig.
Auf Wunsch des Mieters sind die Betten bei Anreise bezogen. Hierfür wird eine Pauschale in Höhe von 12,00 € pro Person bzw. Bett berechnet. Für das Kinderreisebett ist vom Mieter Bettwäsche mitzubringen, ebenso übrige Wäsche.
Bei Anreise ist eine Kaution in Höhe von 80,00 fällig (wird bei Abreise nach Abnahme der Wohnung
wieder erstattet). Ebenso ist die ortsübliche Kurtaxe bei Anreise in bar zu entrichten.
4. Mietdauer
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die vereinbarte Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mietobjekt am Anreisetag ab 15:00 Uhr im vereinbarten ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen.
Am Abreisetag hat der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und in besenreinem Zustand, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer, zu übergeben.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten.
Die Berechnung der Höhe der Schadensersatzleistung erfolgt in Prozent des vereinbarten Mietpreises:
Rücktritt bis zum 49. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20%
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30%
Rücktritt bis zum 21. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: 80%
danach und bei Nichterscheinen: 100%
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch, der jeweils anderen Vertragspartei, bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu
unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung)
zu.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich
vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus
unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter
haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
10. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder
zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden
Schäden.
11. Hausordnung
Die Mieter sind um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
Aus versicherungstechnischen Gründen (Reetdach), ist das Grillen mit Holzkohle untersagt.
Außerdem weist der Vermieter ausdrücklich darauf hin, dass im Landkreis Wangerland das Entzünden von Feuerwerkskörpern u.a. pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von reetgedeckten Häusern verboten ist.
12. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat